Nationalpark

Die Nationalparkordnung

Die Nationalparkordnung setzt die Regeln für die Benutzung des Nationalparks und die Strafen bei Missachtung fest.

Wege nicht verlassen

Der Nationalpark ist ein Reservat für Pflanzen und Tiere. Er ist für die Allgemeinheit zugänglich und dient auch Forschungszwecken. Damit der Nationalpark erhalten bleibt gibt es ein paar Regeln, die strickt einzuhalten sind: Der Nationalpark darf nur auf den von der Trägerschaft festgelegten Wegen und Routen begangen werden, die man nicht verlassen darf. Personen unter 15 Jahren ist es untersagt den Park alleine zu betreten. Sie müssen immer in Begleitung von Erwachsenen sein. Schulen oder Gruppen von Jugendlichen dürfen den Park nur unter Führung eines verantwortlichen Leiters betreten und sie müssen sich, falls sie mehr als 20 Personen sind, bei der Direktion des Parks im Nationalparkhaus in Zernez anmelden. Im Gebiet des Nationalparks ist jegliches Jagen sowie Fischen untersagt.

Gemse
Eine Gemse, die sich nicht stören lässt

Fast kein Naturreservat hat so strenge Regelungen wie der schweizerische Nationalpark. Falls sich jedoch ein gravierender Zwischenfall ereignen würde, dazu gehören z.B. bestimmte Tierkrankheiten, die etwa die ganze Schweiz betreffen könnten, und Waldbrände, vergäbe die Parkleitung die Erlaubnis zum Eingreifen.

Ein Waldbrand kann sich der Schweizer Nationalpark aus mehreren Gründen nicht leisten. Erstens ist er der zweitkleinste Nationalpark in den Alpen. In den USA ist ein Waldbrand zum Teil wegen der riesigen Ausmasse „unbedeutend“ oder für spezielle Pflanzen sogar notwendig. Hier in der Schweiz könnte in sehr kurzer Zeit der ganze Park oder zumindest ein grosser Teil vernichtet werden. Dazu kommt, dass weiter unten die Siedlungen bedroht wären. Es gibt noch viele Gründe, doch die möchte ich jetzt nicht alle im Detail nennen.

Die Strafen im Nationalpark

Falsches Verhalten kann mit einer Busse bis zu 1000 Franken bestraft werden. Mit dieser Strafe soll der Nationalparkordnung Nachdruck verschaffen werden. Wenn immer möglich, wird mit der betreffenden Person zudem ein Gespräch gesucht. Offensichtliche Vergehen werden immer bestraft.

Verzeige (mit Anzeige bei der Polizei) vom Jahre 2004:

  • 5 Personen waren mit einem Hund unterwegs,
  • 8 haben den Weg verlassen (eindeutig, nicht nur 5 bis 10 Meter),
  • 2 Personen bikten im Nationalpark und
  • 1 Verzeig wurde wegen Campierens erlassen.
Insgesamt sind das 16 Verzeige, also relativ wenige – was aber immer auch Ansichtssahe ist.

2003 musste eine Anzeige wegen Entfachen eines Feuers erstattet werden. Die meisten ungewollten, durch Menschen verursachten Waldbrände entstehen durch ein solches Vergehen in trockenen Zeiten.

Link zur Verfassung über den Schutz des Schweizerischen Nationalparks (Nationalparkordnung)

Aussicht
Etwas weiter oben im Nationalpark